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Das Bürgerbegehren

Das Bürgerbegehren

Wie es dazu kam

Die Bürgerinitiative gegen den Treppenanbau am Fünffingerlesturm hat in einer Pressekonferenz am 26. September 2007 ihre Entschlossenheit zum Ausdruck gebracht, ein Bürgerbegehren gegen die Außentreppe auf den Weg zu bringen.

Verbunden war damit die Hoffnung, dass die Stadt Augsburg und die altaugsburggesellschaft davon absehen würden, vollendete Tatsachen zu schaffen und doch noch in einen konstruktiven Dialog mit der Initiative eintreten würden.

Leider kam es anders. Noch am Tag der Pressekonferenz kam es zum Abschluss des Überlassungsvertrags zwischen Stadt und altaugsburggesellschaft. Einen Tag später, am 27. September 2007, wurde ein Dringlichkeitsantrag von PRO Augsburg auf Baustopp im Stadtrat abgelehnt.

Die Bürgerinitiative gegen den Treppenanbau am Fünffingerlesturm, vertreten durch Evi Hannen, Herbert Egeler, Siegfried Zagler und Friedrich Seidler, hat deshalb am 28. September 2007 den Startschuss für das Bürgerbegehren gegeben und - logistisch unterstützt von PRO Augsburg - mit der Unterschriftensammlung begonnen.


Geschafft!

Am 24. Januar 2008 war es dann geschafft: 11.120 Unterschriften waren gesammelt und wurden eingereicht. Am 7. März teilte uns die Stadt mit, dass mindestens 9.800 Unterschriften gültig sind. Damit ist das Quorum für einen Bürgerentscheid erreicht. Vielen Dank an alle Unterzeichner und Unterstützer!

Fotos von der Übergabe der Unterschriften vor der Stadtratssitzung am 24. Januar 2008


Unzulässig!

Am 3. April 2008 hat der Stadtrat unser Bürgerbegehren für unzulässig befunden. Nach einer spannenden, zwangsläufig leider auf die schmale Facette juristischer Aspekte beschränkten Diskussion stand für den Stadtrat fest, dass ein Bürgerentscheid gegen das Faktum "Überlassungsvertrag" nicht möglich ist.

Eine entscheidende Rolle spielte hierbei die Feststellung der Verwaltung, dass die - im Überlassungsvertrag in Bezug genommene - Baugenehmigung als bestandskräftiger Verwaltungsakt mit Rechtsmitteln nicht mehr angreifbar sei.


Alles wieder offen

Wie sich wenige Tage später herausgestellt hat, war es mit der Unangreifbarkeit der Baugenehmigung nicht weit her. Obwohl der Architekt der altaugsburggesellschaft betont hat, es sei genau nach dieser Baugenehmigung gebaut worden, kam letztendlich ein baurechtswidriger Zustand dabei heraus.

Zur Fristwahrung haben wir deshalb am 13. Mai 2008 beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage wegen "Zulassung des Bürgerbegehrens zur Verhinderung einer Außentreppe am Fünffinglerlesturm" eingereicht. Damit ist der ablehnende Bescheid der Stadt zunächst einmal nicht rechtskräftig.

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